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Die neue Trinkwasserverordnung

 

 

 

Legionellenprüfung gemäß Untersuchungspflicht §14 der TrinkwV

 

für Gebäude mit zentraler Warmwasserversorgung.

 

 

Seit dem 01.11.2011 gilt die neue Trinkwasserverordnung. Diese ist für alle Betreiber einer Trinkwasserversorgung (Hausinstallation) verbindlich. Als Betreiber (Inhaber/ Vermieter/Hausverwalter) einer solchen Anlage kommen damit umfangreiche zusätzliche Untersuchungspflichten auf Sie zu. Gerade vermietete Immobilien mit einem Brauchwasserspeicher größer als 400 Liter und/oder einem Leitungswasserinhalt von mehr als 3 Litern müssen jetzt in einer ersten orientierenden Untersuchung auf Legionellen beprobt werden.

 

Zurzeit herrscht bei vielen Betreibern Unsicherheit über die Untersuchungspflicht der eigenen/vermieteten Anlage. Diese Unsicherheit möchten wir Ihnen nehmen. Denn im Extremfall stellt eine kontaminierte Anlage keine Ordnungswidrigkeit mehr da, sondern eine Straftat!

 

Gerne erarbeiten wir mit Ihnen ein auf Sie speziell zugeschnittenes Angebot.

 

Trinkwasserverordnung und Regelung über Legionellen

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